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MITGLIEDSCHAFT IM N.Ö. KINOVERBAND
Ordentliches Mitglied im N.Ö. Kinoverband können
nur Personen sein, welche kraft Gesetzes Mitglied der Fachgruppe bzw.
Fachvertretung der Lichtspieltheater- u. Audiovisionsveranstalter für
Niederösterreich oder der Berufsgruppe einer einschlägigen Organisation
sind. Jedoch können auch physische Personen, welche die Voraussetzung
erfüllen, ordentliche Mitglieder werden. |