MITGLIEDSCHAFT IM N.Ö. KINOVERBAND

Ordentliches Mitglied im N.Ö. Kinoverband können nur Personen sein, welche kraft Gesetzes Mitglied der Fachgruppe bzw. Fachvertretung der Lichtspieltheater- u. Audiovisionsveranstalter für Niederösterreich oder der Berufsgruppe einer einschlägigen Organisation sind. Jedoch können auch physische Personen, welche die Voraussetzung erfüllen, ordentliche Mitglieder werden.

Ausserordentliche Mitglieder können sonstige hervorragende Fachleute des österreichischen Kino- und Filmlebens werden. Ihnen kommen nur insofern Rechte und Pflichten zu, als dies in den Statuten ausdrücklich normiert wird.

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Unsere Mitglieder